Seitenanfang

Wissen E

Sprungmarken



Hauptnavigation




Zusatzinformationen



Hauptinhaltsbereich

E

Europäische Union

Die Europäische Union (EU) besteht derzeit aus 25 Mitgliedstaaten. Sie ist weder Bundesstaat noch Staatenbund, sondern ein Staatenverbund.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (EP) besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten. Es hat 732 für fünf Jahre (2004 - 2009) gewählte Abgeordnete, die weder der Regierung eines Mitgliedstaates noch einem leitenden Gemeinschaftsorgan angehören dürfen. Auf die Bundesrepublik entfallen 99 Sitze.

Exekutive

Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt, die von der gesetzgebenden (Legislative) und der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) im gewaltengeteilten Rechtstaat unterschieden wird. Sie umfasst die Regierung als staatsleitendes Organ und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen durch den Erlass von Rechtsverordnungen rechtsetzende Befugnisse zu. Im parlamentarischen Regierungssystem obliegt die vollziehende Gewalt der vom Vertrauen des Parlaments abhängigen Regierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung.

Zum Seitenanfang