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Indemnität

Indemnität bezeichnet den Schutz der Abgeordneten vor dienstlicher oder gerichtlicher Verfolgung wegen Äußerungen im Parlament oder in den Ausschüssen. Ausgenommen von diesem Schutz sind verleumderische Beleidigungen.

Immunität

Schutz gewählter Amtsträger und ausländischer Würdenträger vor Strafverfolgung, siehe Politische Immunität

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