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Indemnität
Indemnität bezeichnet den Schutz der Abgeordneten vor dienstlicher oder gerichtlicher Verfolgung wegen
Äußerungen im Parlament oder in den Ausschüssen. Ausgenommen von diesem Schutz sind verleumderische Beleidigungen.
Immunität
Schutz gewählter Amtsträger und ausländischer Würdenträger vor Strafverfolgung,
siehe
Politische Immunität